3 Basics für eine rechtskonforme Website

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Im Bloggbeitrag „was macht eine Website aus? – 5 Erfolgskriterien“ zeigt Lisa-Marie Leitner elementare Grundsätze der Websitegestaltung auf.

Dieser Follow-up Beitrag von Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander erklärt die rechtlichen Mindestanforderungen an eine Website.Bevor sie woanders weiterlesen, sei Ihnen gesagt: Ich kenne kaum eine Website, welche diese Anforderungen tatsächlich erfüllen würde.Die Chancen, dass sich weiterlesen also auch für Sie auszahlt, stehen daher gut.

Impressum
Obwohl die Impressumspflicht für Websites im letzten Jahr bereits ihr 10-jähriges Jubiläum gefeiert hat und obwohl die Erstellung eines rechtskonformen Impressums so einfach ist wie Malen nach Zahlen, weist kaum eine österreichische Website ein rechtskonformes Impressum auf.Die Impressumspflicht ist in mehreren Gesetzen geregelt, wirklich relevant sind nur das E-Commerce-Gesetz und das Mediengesetz.

Das E-Commerce-Gesetz schreibt ein Impressum für kommerzielle Websites vor.Das Mediengesetz normiert parallel dazu ebenfalls Impressumspflichten, die sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Websites gelten, sofern der Inhalt der Website über die bloße Präsentation des Medieninhabers und seiner Produkte hinausgeht und zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung geeignet ist.
Welche Punkte ein korrektes Impressum aufweisen muss, hat zB die Wirtschaftskammer gut zusammengefasst. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=584895&DstID=335


Disclaimer
Immer öfter sieht man auf Websites einen Menüpunkt namens Disclaimer. Disclaimer bedeutet auf Englisch Haftungsausschluss. Unter diesem Menüpunkt finden sich oft die abenteuerlichsten Versuche, den Websitebetreiber von allen möglichen und unmöglichen Haftungen zu befreien. In Wahrheit ändert die Existenz des Menüpunktes Disclaimer rein gar nichts. Man kann sich diesen Menüpunkt getrost sparen.

Warum das so ist, ist leicht erklärt. Eine gesetzlich normierte Haftung lässt sich – wenn überhaupt – nur durch vertragliche Vereinbarung ausschließen. Durch die bloße Existenz eines Menüpunktes auf einer Website entsteht jedoch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Websitebetreiber und dem Websitebenutzer, nicht einmal, wenn der Websitebenutzer, was wohl ohnehin höchst selten der Fall sein dürfte, den Menüpunkt tatsächlich aufruft und danach auf der Website weitersurft.

Eine vertragliche Vereinbarung wäre nur dann erzielbar, wenn man dem Disclaimer jeden erstmaligen Aufruf der Website so vorschaltet, dass der Disclaimer per Mausklick bestätigt werden muss, bevor die Website erreichbar ist. Damit wären aber vermutlich nicht nur die im Disclaimer geregelten Haftungsprobleme, sondern sämtliche Haftungsfragen erledigt, weil die Website ohnehin niemand mehr ansurfen würde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Frage, ob auf einer Website Allgemeine Geschäftsbedingungen angeführt werden müssen oder nicht, sorgt immer wieder für Verwirrung.Viele glauben, aufgrund einer missverständlichen Formulierung des Gesetzes, dass auf jeder Website Allgemeine Geschäftsbedingungen angeführt sein müssen.Das Gegenteil ist der Fall.

Grundsätzlich ist kein Unternehmen verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Selbst wenn ein Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen diese noch lange nicht auf der Website angeführt sein. Wirklich Sinn macht die Anführung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn über die Website ein Vertragsabschluss erfolgen kann. Dies ist z.B. bei Webshops, aber auch bei allen Websites wie Webforen mit Registrierungsmöglichkeit der Fall. Nur wenn der Unternehmer im Rahmen des Vertragsabschlusses Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbaren will -was grundsätzlich anzuraten ist, weil es massive Vorteile bringt – dann und nur dann müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website angeführt werden.
 
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Dominik Fürtbauer

Dominik Fürtbauer

Beschäftigt sich mit dem Thema Social Media Marketing und ist Experte für digitalen Markenaufbau in Social Media Kanälen. Als zertifizierter Social Media Manager verhilft er Unternehmen bei der Strategieentwicklung sowie der Umsetzung von Social Media Kampagnen. In seinen Vorträgen spricht er über den Wandel der Gesellschaft und dem Konsumverhalten der jungen Generation im Internet und warum Unternehmen künftig nicht auf Social Media Marketing verzichten können.

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Am 25. März 2013
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