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Rechtliche Gefahren im Social Media Marketing
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Die Möglichkeiten und das Potential von Social Media Marketing ist im Online Marketing für viele bereits bekannt. So einfach wie diese Form des Marketings jedoch teilweise erscheinen mag, ist sie nicht, denn auch im Social Media Marketing gilt: Nicht alles was machbar ist, ist tatsächlich auch erlaubt.
Schon bei der Wahl des Namens für den eigenen Account ist Vorsicht geboten. Insbesondere bei Mitbewerbern mit ähnlichen Namen können hier schnell rechtliche Probleme auftreten. So müssen bei der Auswahl des Account-Namens neben dem Namensrecht beispielsweise auch das Markenrecht beachtet werden. Kritisch wird es immer dann, wenn die Gefahr von Verwechslungen besteht, was durch einen eindeutigen Namen von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Auch bei der Auswahl des Bildes ist Vorsicht geboten. Wurden die eingestellten Bilder beispielsweise durch einen professionellen Fotografen erstellt, dann muss dieser auch seine Zustimmung zur Veröffentlichung im Netz geben. Auf der anderen Seite sind natürlich auch die ggf. auf den Bildern gezeigten Personen betroffen, die ebenfalls Ihre Zustimmung zur Verwendung des Bildes geben müssen. Erst wenn diese Punkte sichergestellt sind, kann das jeweilige Foto oder Bild für den Account genutzt werden.
Mit diesen beiden Punkten sind jedoch nur erste und elementare Gefahrenpunkte definiert. Die Gefahr liegt insbesondere in der stetigen Veränderung von Social Media und dem Nutzerverhalten. Gerade wenn nur vorrübergehende Nutzungsrechte für einzelne Inhalte bestehen, gilt es Vorsicht zu wahren. Auch die veröffentlichten Informationen und ggf. Meinungen müssen bestimmten Richtlinien folgen. Dabei spielen Höflichkeit und korrekte Informationen nur bedingt eine Rolle – werden diese zudem auch von den Plattformen meist schon verlangt.
Viel bedenklicher sind dagegen Veröffentlichungen zu dritten Personen oder Unternehmen, bspw. Wettbewerber. Falsche Tatsachen und Informationen können hier schnell zu Problemen führen – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für einzelne Personen/Mitarbeiter des Unternehmens. Verschiedene Urteile haben in der Vergangenheit bereits gezeigt, wie schmal der Grad zwischen persönlicher Meinung und öffentlicher Verunglimpfung ist.