Social Media Recht Teil 1: Gewinnspiele auf Facebook

Social Media Marketing Kommentare (0)

Das Einbetten und das Anbieten von Gewinnspielen auf Facebook hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Denn die Gewinnspiele auf Facebook sind ein guter Weg, um Kunden auf sich und das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen.

Statistiken haben gezeigt, dass immer mehr User das Gewinnspielangebot auf Facebook nutzen. Doch was musst man beachten, wenn man ein Gewinnspiel auf Facebook veranstalten will? Das möchten wir in unserem Artikel heute näher beleuchten.

Mitte letzten Jahres hat Facebook wesentliche Bestandteile seiner Promotionrichtlinien geändert. Wir wollen kurz aufklären, was nun besonders zu beachten ist:

Verzicht auf Gewinnspiel-Applikationen
Für Gewinnspiele sind laut den aktuellen Bestimmungen von Facebook keine spezifischen Gewinnspiel-Applikationen mehr notwendig. Durch diese Änderung ermöglicht es Facebook ab sofort, Gewinnspiele und Ausschreibungen direkt auf in der Chronik anzubieten.

Der Like-Button kann genutzt werden
Zuvor war es rechtlich nicht möglich den Like-Button für ein Gewinnspiel zu nutzen. Seit den Änderungen von Facebook können Gewinnspiele nun durch den Nutzer auch gelikt werden. Zusätzlich bekommt der Like-Button eine doppelte Funktion. Zum einem kann er dazu genutzt werden, um am Gewinnspiel teilzunehmen, zum anderen kann er als klassischer Like-Button in Funktion treten. Hierzu möchten wir noch ein Gerichtsurteil beilegen, das die Regelung aus dem Hause Facebook auch rechtlich absichert:

Hamburg, Urteil vom 10.01.2013 (Az. 327 O 438/11):
„Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist die Voraussetzung, für die Teilnahme an einem Gewinnspiel den „Like-Button“ zu betätigen, wettbewerbsrechtlich zulässig. Insbesondere werde dem Nutzer keine konkludente Aussage über positive Erfahrungen mit dem Unternehmen abgerungen, derer sich dieses bereichert und durch welche es andere Nutzer i.S.d. §5 Abs. 1 UWG irreführt.
Insofern sei der Einsatz des „Like-Buttons“ nur eine unverbindliche Gefallensäußerung, die keine Erwartungen oder Vorstellung anderer Nutzer hervorrufen könne.“

Möglichkeiten der automatischen Teilnahme an einem Gewinnspiel
Bevor die Richtlinien geändert wurden, mussten die Nutzer ausdrücklich zur Teilnahme zustimmen. Nun hat Facebook die automatische Teilnahme für alle Nutzer ermöglicht, die mit der gewerblichen Seite des Anbieters in Kontakt stehen.

Diese Maßnahmen sind verboten
Neben den Änderungen wurden auch einige Maßnahmen hinzugefügt oder beibehalten, welche für das Gewinnspiel verboten sind und dadurch nicht benutzt werden dürfen. Grundsätzlich ist es verboten, das private Profil für die Verbreitung von Gewinnspielen zu nutzen, wobei hier Theorie und Praxis weit auseinanderklaffen.

Dazu gehören auch die folgenden Praktiken:
• Aufforderung des Nutzers zum Posten eines Beitrags auf der eigener Seite
• Teilen des Beitrags als Teilnahmevoraussetzung
• Verwendung eines Hashtags

Zusätzlich gibt es noch eine Sonderregelung. Facebook verbietet es, Nutzer dazu aufzufordern, sich selbst auf einem Bild zu markieren. Verboten sind unter anderen Aufforderungen, wie die klassischen „Markiere dich auf diesem Bild unseres Frühlingsfestes, um am Gewinnspiel teilzunehmen“. Ausgenommen die Nutzer befinden sich tatsächlich auf dem Bild.

Neben diesen neuen Bestimmungen ist der Haftungsausschluss so geblieben wie er war. Dieser ist immer noch einzubinden und darf in keinem Gewinnspiel Post fehlen.

Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzliche Informationspflicht, dazu gehören auch die Teilnahmebedingungen, sind nach wie vor dem Teilnehmer offen zu legen. Nach den Richtlinien muss ein Online-Gewinnspiel klar und deutlich als solches gekennzeichnet werden. Die Offenlegung der Teilnahmebedingungen stellt sich in der Praxis teilweise als etwas schwierig dar. Besonders bei Gewinnspielen in der Chronik will man keinen allzu langen Text mit Bedingungen veröffentlichen. Eine Möglichkeit wäre, die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss auf der Website auf einer eigenen Landingpage darzulegen und auf diese im Beitrag mit einem Link zu verweisen.

Die folgenden Angaben sind in den Gewinnspiel Bedingungen unterzubringen:
• Datum der Preisauslosung
• Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Jury)
• Art und Weise der Gewinnausschüttung (Abholung, Versand, etc.)
• Datenschutzhinweise (s.u.)
• Bezeichnung/Name des Veranstalters (s.u.)
• Teilnahmeberechtigung (falls Einschränkungen einschlägig sind)
• Beginn und Ende des Gewinnspiels
• genaue Beschreibung des Gewinns (inkl. etwaiger Zusatzkosten)

Werden all diese Tipps beachtet, steht dem erfolgreichen und rechtssicheren Facebook Gewinnspiel nichts mehr im Weg!
Dominik Fürtbauer

Dominik Fürtbauer

Beschäftigt sich mit dem Thema Social Media Marketing und ist Experte für digitalen Markenaufbau in Social Media Kanälen. Als zertifizierter Social Media Manager verhilft er Unternehmen bei der Strategieentwicklung sowie der Umsetzung von Social Media Kampagnen. In seinen Vorträgen spricht er über den Wandel der Gesellschaft und dem Konsumverhalten der jungen Generation im Internet und warum Unternehmen künftig nicht auf Social Media Marketing verzichten können.

Mehr BlogsWebsite

Follow Me:
FacebookGoogle Plus

» Social Media Marketing » Social Media Recht Teil 1:...
Am 14. September 2015
von
, , , , ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

« »

Paste your AdWords Remarketing code here