Gestern entschied der europäische Gerichtshof, dass Werbetreibende Markennamen eines Konkurrenzproduktes für eine Werbekampagne als Suchwort buchen dürfen.
Eine Verletzung der Markenrechte sei nicht gegeben, urteilten die Richter.
Gestern entschied der europäische Gerichtshof, dass Werbetreibende Markennamen eines Konkurrenzproduktes für eine Werbekampagne als Suchwort buchen dürfen.
Eine Verletzung der Markenrechte sei nicht gegeben, urteilten die Richter.